Augsburger Rock´n´Roll Company

It’s only Rock’n’Roll – but we like it!

Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb


Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Trainerinnen und Trainer, durch Lockerungen der gesetzlichen COVID-19-Maßnahmen dürfen wir unseren Trainingsbetrieb nach langer Pause wieder aufnehmen. Jedoch müssen wir dabei auf strenge Richtlinien achten, um die Gesundheit unserer Paare und Trainer zu schützen. Hierfür haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet. Lest es euch bitte aufmerksam durch und haltet die Hinweise gewissenhaft…

Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Trainerinnen und Trainer,

durch Lockerungen der gesetzlichen COVID-19-Maßnahmen dürfen wir unseren Trainingsbetrieb nach langer Pause wieder aufnehmen. Jedoch müssen wir dabei auf strenge Richtlinien achten, um die Gesundheit unserer Paare und Trainer zu schützen. Hierfür haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet. Lest es euch bitte aufmerksam durch und haltet die Hinweise gewissenhaft ein. So können wir einen reibungslosen Trainingsablauf gewährleisten und die Ansteckungsgefahr minimieren.

Generelle Hinweise:

  • Unser Hygienekonzept orientiert sich an dem „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, Stand 10. Juli 2020.
  • Sollten die folgenden Handlungsanweisungen die aktuellen oder zukünftigen Gesetzen widersprechen/lockern, so gelten selbstverständlich die gesetzlichen Grundlagen.
  • Dieses Hygienekonzept ist abgestimmt auf den Trainingsbetrieb der Augsburger Rock‘n‘Roll Company e.V. und kann nicht auf andere Vereine übertragen werden.
  • Im folgenden Text wird ausschließlich die männliche Form der Personen verwendet, es gilt jedoch immer für alle Personen jeden Geschlechts.

Hinweise für vor und nach dem Training:

  • Am Training darf nur teilnehmen, wer bezüglich des Hygienekonzepts unterwiesen wurde und dies per Unterschrift bestätigt hat. Mit der Unterschrift verpflichten die Teilnehmer sich, den Regeln Folge zu leisten und willigen ein, dass diese Daten inkl. der Telefonnummer, auf Nachfrage von öffentlichen Ämtern, an diese weitergegeben werden dürfen.
  • Personen, die Anzeichen einer Virusinfektion haben oder Kontakt zu einem bestätigten Corona-Infizierten hatten, sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen und dürfen auch nicht zuschauen. Die Wiederaufnahme des Trainings nach Genesung oder nach Freigabe durch einen Arzt bzw. dem Gesundheitsamt ist mit dem Ersteller des Trainingsplans abzustimmen.
  • Zu Anzeichen einer Virusinfektion gehören unter anderem:
    • Husten
    • Halsschmerz
    • Fieber
    • Verlust des Geschmack-/Geruchssinnes
    • allg. Krankheitsgefühl
  • Durch den Verein werden Spender zur Handdesinfektion am Eingang zum Trainingsraum bereitgestellt. 
  • Vor und nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren.
  • Vermeiden der Umkleideräume; die Mitglieder erscheinen wenn möglich in Trainingskleidung direkt vor dem Training.
  • Bitte nur knapp vor dem Training erscheinen. Vor dem Beginn des Trainings die allg. Abstandsregeln einhalten. Nach dem Training gelten die gleichen Hinweise.
  • Bis das Training beginnt, darf die Halle nicht wieder verlassen werden, um Gegenverkehr zu vermeiden. Dem entsprechend gilt nach dem Training, dass erst wieder vergessenes in der Halle geholt werden darf, wenn alle die Halle verlassen haben.

Allgemeine Regeln während des Trainings:

  • Zum Training darf nur erscheinen, wer bestätigt angemeldet ist. Koordination des Trainingsplans läuft in erster Stelle über den 1. Vorsitzenden, oder in Vertretung durch den Sportwart.
  • Körperkontakt zwischen den Mitgliedern, wie z.B. Händeschütteln, Umarmen oder ähnliches soll aufs Notwendige reduziert werden. Alle halten einen Abstand von mindestens 2,00 m zueinander; Ausnahme Paare/die Formation, die in häuslicher Gemeinschaft leben und feste Tanzpartnerschaften.
    Der Trainer (und delegierte Personen) dürfen wieder Körperkontakt zu den Tänzern haben, soweit die für das Training notwendig ist (Hilfestellung, Korrekturen).
  • Ein Tanzpartnerwechsel ist nur gestattet, wenn dieser für die gesamte Trainingseinheit eingehalten wird, und mit dem Trainer und einer der Vorsitzenden abgesprochen ist.
  • Trainingsgeräte und sonst. Materialien, die im Training geteilt werden sind vor und nach dem Gebrauch jeder Person zu desinfizieren. (z.B. Weichbodenmatte, Igelbälle und Toiletten!)
  • Die Teilnahme der Personen ist durch den Trainer oder eines anwesenden Vorstandsmitglieds schriftlich zu erfassen.

Besondere Regeln für das Outdoortraining:

  • Die maximale Teilnehmerzahl für das Outdoortraining beträgt 50 Personen.

Besondere Regeln für den Hallenbetrieb:

  • Die maximale Teilnehmerzahl in der Halle sind 9 Paare bzw. 19 Teilnehmer (+Trainer).
    Außer es gibt andere Regelungen vor Ort. (8 Haushalte in der alten Halle in Deuringen)
  • Eine Trainingseinheit in der Halle beträgt nicht mehr als 120 min.
  • Außerhalb der Halle muss im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • In der Wittelsbacher Volksschul-Turnhalle müssen während dem Training mindestens drei Fenster geöffnet sein. Diese sollten so gewählt sein, dass sie möglichst weit voneinander entfernt sind. / In der Turnhalle der Ulrichsschule ist eine Lüftung vorhanden und daher kein weiteres Lüftungskonzept vorgesehen. / In Deuringen müssen die Tür und die oberen Fenster geöffnet werden.
  • Hallenschuhe, die fürs Outdoortraining benutzt werden, müssen vor der Nutzung in der Halle zuerst gereinigt werden.

 

Wir danken euch für euer Verständnis und eure Mitarbeit, damit wir alle sicher unseren Sport betreiben können. Bleibt gesund!

Euer Vorstand